Fort- und Weiterbildung für Ärzte

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Die gesetzliche Fortbildungsverpflichtung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte ihre regelmäßige Teilnahme an von Ärztekammern anerkannten Fortbildungsveranstaltungen belegen müssen.

Wir nehmen regelmäßig selbst an Weiterbildungen teil und führen Weiterbildungen und Kurse für andere Ärzte durch. Zudem beteiligen wir uns an wissenschaftlichen Studien. Dementsprechend erwerben wir alle fünf Jahre eine aktuelle Fortbildungsurkunde.

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